Einreisebestimmungen für internationale Laufveranstaltungen
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Infos für Laufreisende
Einreisebestimmungen für internationale Laufveranstaltungen

Internationale Laufveranstaltungen werden immer beliebter. Hier erfährst du, was Amateure und Topsportler bezüglich Einreise und Visum beachten müssen.

Rundum die Welt werden große Laufveranstaltungen organisiert, an denen zehntausende Athleten teilnehmen. Insbesondere die World Marathon Majors ziehen hohe Anzahlen an ausländischen Teilnehmer/-innen an. Dieser Artikel bespricht alles Praktische, was Athleten beachten müssen, wenn sie an einer Laufveranstaltung im Ausland teilnehmen möchten. Die Anforderungen an den Reisepass und ein möglich verpflichtendes Visum unterscheiden sich pro Land und Niveau.

Die Anziehungskraft von Ausdauersport

Ausdauersport wird immer beliebter, was durch die Statistiken der Teilnehmerzahlen an Laufveranstaltungen bestätigt wird. So ist sind die Teilnehmerzahlen an Marathons zwischen 2008 und 2018 weltweit mit knapp 50 Prozent gestiegen. Die USA zählen dabei mit 500.000 Personen mit großem Abstand die weltweit höchste Anzahl an Marathon-Teilnahmen. Deutschland steht mit einer Anzahl von 86.000 auf einem guten dritten Platz. Vor allem auf Amateurniveau werden Ausdauersportarten immer beliebter, was durch langsamere Durchschnittsgeschwindigkeiten während Laufveranstaltungen untermauert wird. Zudem ist die Anzahl an Läufer/-innen bei kürzeren Abständen von fünf bis zehn Kilometern relativ am stärksten gestiegen.

Neue Orte entdecken

Die meisten Läufer/-innen nehmen zunächst an lokalen Veranstaltungen teil. Doch auch Reisen zu großen, internationalen Events werden immer populärer. Das ist auch nicht verwunderlich, denn Ausdauersport eignet sich ausgezeichnet zur Entdeckung neuer Orte und Städte. Gerade bei großen Veranstaltungen wie den Marathons in New York, London oder Tokyo ist die Atmosphäre so besonders, dass die Teilnahme für Läufer/-innen aller Niveaus ein großer Traum ist.

Einreisebestimmungen für Laufveranstaltungen im Ausland

Die Teilnahme an einer Sportveranstaltung im EU-Ausland ist kinderleicht, denn man braucht weder ein Visum zu beantragen oder einen Reisepass mitzunehmen. Ein deutscher Personalausweis reicht in der Regel aus. Sobald man die Europäische Union verlässt, wird es bezüglich Einreisebestimmungen jedoch bereits komplizierter. Wer beispielsweise zum London Marathon ins Vereinigte Königreich reisen möchte, muss immer einen gültigen Reisepass mitnehmen. Derzeit ist das Beantragen eines Visums oder einer anderen Art von Reisegenehmigung nicht erforderlich. Es wurde jedoch kürzlich angekündigt, dass ab Ende 2024 der Antrag einer ETA UK für die Einreise erforderlich sein wird. Dies ist eine Art elektronisches Visum, das online beantragt wird. Genaue Details zu den erforderlichen Daten, Unterlagen und den Kosten sind noch nicht bekannt.

Amateursport in den USA, Australien, Kanada oder Neuseeland

Die USA, Australien, Kanada und Neuseeland organisieren jährlich einige der beliebtesten internationalen Sportveranstaltungen für Amateure. Deutsche Läufer/-innen auf Amateurniveau können relativ einfach in diese Länder einreisen, aber es ist zu beachten, dass ein Visum oder eine digitale Einreisegenehmigung erforderlich ist.

Zunächst sollte man sich versichern, dass man über einen gültigen Reisepass verfügt. Generell ist zu empfehlen, einen Reisepass zu verwenden, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. In den USA oder Kanada ist das zwar nicht zwingend erforderlich, in vielen anderen Ländern allerdings schon. In Australien und Neuseeland muss der Reisepass bei der Ein- bzw. Ausreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Zudem sollte man beachten, dass Kinderreisepässe nicht immer akzeptiert werden. Für eine Reise in die USA brauchen auch Kinder einen regulären, biometrischen Reisepass.

Wenn man über einen gültigen Reisepass verfügt, sollte man sich über die genauen Bestimmungen in Bezug auf das Visum informieren. Amateursportler/-innen dürfen mit einem herkömmlichen Touristenvisum in alle vier Länder einreisen. Für die USA kann ein ESTA verwendet werden, für Kanada eine eTA, für Neuseeland eine NZeTA und für Australien ist das eVisitor Visum die Reisegenehmigung, die für Amateurathleten am einfachsten zu beantragen ist.

Visum für bezahlten Sport

Für professionelle Sportler/-innen gelten oft andere Regeln bezüglich der Einreise in verschiedene Länder. In den USA gibt es für Profisport die P-1, O-1 und H-2B Visa mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen. Diese Visa sind für Sportler/-innen ausgelegt, die eine längere Zeit in den USA verbringen möchten und/oder von einer US-Organisation gesponsort werden. Wer lediglich für eine oder mehrere Veranstaltungen in die USA reist, darf auch ein ESTA oder B-1 Visum verwenden und damit auch eventuell gewonnenes Preisgeld annehmen. In Australien darf man mit einem gewöhnlichen eVisitor Visum oder ETA Australien kein Preisgeld für Sportveranstaltungen annehmen. Spitzensportler/-innen sollten daher ein Subclass 400/401 oder Subclass 408 Visum beantragen.

In Neuseeland darf man mit dem NZeTA Visum an kurzfristigen Sportveranstaltungen von bis zu drei Monaten teilnehmen. Wer nicht für ein NZeTA infrage kommt, kann auch ein Sports Visitor Visa verwenden. Wer längerfristig in Neuseeland Sport treiben möchte, sollte das Talent Work Visa beantragen. In Kanada gibt es kein spezielles Visum für Sportler/-innen. Man darf mit einer eTA Kanada an kurzfristigen Sportveranstaltungen teilnehmen und eventuelle Preisgelder annehmen. Wer ein Gehalt von einer kanadischen Organisation erhält, muss eine Arbeitserlaubnis beantragen.